Hallo an Alle,
Frage an die Spezialisten:
Auszug aus dem Reglement betr. ProET:
4.5 Überrollbügel
Ein Überrollbügel ist in allen Fahrzeugen vorgeschrieben,
die zwischen 11,00 (*7,00) Sek. und
11,99 (*7,49) Sek. fahren sowie in Cabrios die
schneller als 13,99 (*8,59) Sek. aber langsamer als
11,00 (*7,00) Sek. fahren. Für allen langsameren
Fahrzeuge wird ein Überrollbügel dringend empfohlen.
Siehe generelle Bestimmungen 4.10 und 10.6.
Ich werde mich wohl mit meinem Fahrzeug im Bereich zwischen 11,00 und 11,99 Sek. bewegen.
Verbaut ist ein Überrollkäfig, also mehr als gefordert.
Muss ich diesen Käfig einer SFI-Abnahme unterziehen?
Danke
Gruss an Alle
Volker #932
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