Ich würde gerne...aber meine Katana ist nach Neuaufbau nicht getüvt und angemeldet...Und laut Reglement darf ich net (Fahrzeuge mit rotem 06-Kennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Kurzzeitkennzeichen für Firmen und Privatpersonen sowie Fahrzeuge mit einem Eintrag als Versuchsfahrzeug gem. §19, 6 StVZO gelten grundsätzlich als nicht zugelassen.)
Aber wo zum Teufel ist der Unterschied zwischen "Kurzzeitkennzeichen für Firmen und Privatpersonen" und "Tageszulassung" (04er Kennzeichen).
Kann ich mit 04er Kennzeichen starten. Ist dann ja trotzdem nicht eingetragen und TÜV und AU ist da auch nicht vorhanden...
Fragen über Fragen und nicht lachen...bin neu in der Szene "Dragrace"........
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