Richtig! Und wenn der Sprengschutz aus Platz- oder Konstruktionsgründen bei deinem Fahrzeug nicht am Rahmen befestigt werden kann, darfst du es auch am Motor bzw. am Getriebe verschrauben. Beachte das SOLLTE am Rahmen! ;-) Ich konnte es bei mir nämlich auch nur an einer Position am Rahmen befestigen und habe aufgrund der Kippbewegung vom Motor davon abgesehen. Ich hab trotzdem die Abnahme bestanden! ;-)
Also nicht immer alle Worte auf die Golfwaage legen... Es steht im Reglement ganz klar sollte, d. h. es ist kein Verbot wenn es nicht am Rahmen verbaut werden kann!
Lesezeichen