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Thema: Reglement 2013?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
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    Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
    Schönen Sontach noch!!

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Franky,
    schaue mir die Passagen mal genau an und werde mich dann bei Dir melden. Wenn Du nach Bad Hersfeld kommst, können wir dann noch mal darüber diskutieren.
    Gruß Manfred

  3. #3
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    Zitat Zitat von Fränky Beitrag anzeigen
    Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
    Schönen Sontach noch!!
    Würde diese Anlage den Regeln entsprechen? http://www.summitracing.com/parts/saf-lt5aab/overview/

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rauch,
    Halon ist in Europa nicht mehr zugelassen. Du findest die zugelassenen Löschmittel im Teil4 Seite 4-22 (Feuerlöschsysteme). Erlaubt sind alle von der FIA genehmigten AFFF Löschmittel.
    Gruß Manfred

  5. #5
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    http://www.jegs.com/i/Deist-Safety/3...ductId=1841274
    Dann bin ich warscheinlich da richtig.

    Bei den Gurten versteh ich nicht ganz wie das mit den Feuerfesten überzügen gemeint ist, gibts da etwas? Hab nichts gefunden, danke.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rauch,
    die von Dir gelinkte Feurelöschanlage ist wohl zulässig, da mit Cold-Fire 302 gefüllt. Ich würde aber auch mal hier in Europa oder auch Deutschland nach Feurlöschanlagen für Rennsportfahrzeuge (Rennsportzubehör) suchen. Da gibt es auch einige.

    Die feuerfesten Überzuge für Sicherheitsgurte müssen nur bei Fahrzeugen verwendet werden, die einen Kompressoraufgeladenen Frontmotorhaben und mit Methanol betrieben werden. Versuche es auch hier mal bei deutschen oder europäischen Lieferanten (z.B. Schroth) bzw. mal bei denen anchfragen wegen Feuerfestigkeit der Gurte. Ich denke Du kannst auch bei Jegs direkt wegen "fire resistance" nachfragen.
    Jegs vertreibt ebenfalls die Schroth-Gurte.

    Gruß Manfred

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