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Thema: Reglement 2013?

  1. #41
    Erfahrener Benutzer Avatar von AMC Gremlin
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    hi manfred,
    hab ich das richtig gelesen im DMSB reglenent ?
    sicherheitsgurte SFI 16.1 gelten nur noch 2 jahre ?
    und gurte nach FIA 5 jahre ?

    gruss alex

  2. #42
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hi Alex,
    ja Du hat es richtig gelesen. Wichtig dabei ist jedoch, dass die FIA Gurte von den TK´s geprüft werden (Label) die SFI-Gurte müssen vom Hersteller geprüft werden, der diesen 2-Jahreszeitraum wohl so haben will.
    Gruß Manfred

  3. #43
    Erfahrener Benutzer Avatar von AMC Gremlin
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    hi manfred,
    besten dank für deine schnelle antwort.
    dann muss ich wohl schon wieder neue kaufen,(hab meine genau 2 wochenende benutzt).

    mfg alex

  4. #44
    Erfahrener Benutzer Avatar von Benni
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    Kann man die Gurte nicht re-zertifizieren lassen ?

    Wäre doch gerade bei unseren wenigen Rennen ne Möglichkeit, die Hersteller würden doch sehen,

    daß die Teile kaum benutzt wurden.

    Können auch "wie neu" aussehende Gurte eventuell altern (Material / UV Strahlung etc) ??

  5. #45
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Benni natürlich kann man die Gurte rezertifizieren lassen, aber dann muss der Gurt an den Hersteller geschickt werden und
    das kostet fast soviel wie ein neuer. Wenn der dann unbedingt einen neuen verkaufen will, schreibt er dass der Gurt nicht mehr
    zertifiziert werden kann.
    Wenn man FIA zugelassene Gurte verwendet, checkt der TK das Label, und wenn die Fertigung keine 5-Jahre zurückliegt, wird der
    Gurt als OK anerkannt.
    2. Sicherheitsgurte gemäß FIA-Norm 8853/98 bzw. 8854/98

    2.2 Homologationsgültigkeit FIA-homologierter Gurte
    2.2.1 FIA-Gruppen (z.B. N, A, B, SP, T, GT1, GT2):
    Grundsätzlich sind FIA-homologierte Gurte gemäß der FIA-Norm 8854/98 bzw. 8853/98 5 Jahre gültig, wobei
    lediglich das Jahr der Herstellung hierbei relevant ist (Unterschied zu Sitzen).
    Beispiel:
    – Gurt-Kennzeichnung/Gültigkeitsdatum NOT VALID AFTER 2012
    – dies bedeutet, der Gurt darf verwendet werden bis zum: 31.12.2012

    2.3 Allgemeines:
    Ein Technischer Kommissar ist berechtigt einen unfallgeschädigten Sicherheitsgurt am Homologationslabel per
    Faserschreiber/Marker o.ä. als ungültig zu markieren.
    Ein Durchschneiden des Gurtes oder Abschneiden des Labels ist nur mit dem Einverständnis des Fahrers/Bewerbers
    zulässig. Darüber hinaus verlieren Gurte, deren Homologations oder Identifikationslabel unleserlich sind ihre Gültigkeit.
    O.a. Text ist aus dem Teil Technik Sicherheit des DMSB Handbuch.
    Gruß Manfred

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