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Thema: Reglement 2013?

  1. #11
    Erfahrener Benutzer Avatar von oli
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    @All

    Die Änderungen des Drag Racing Reglement für 2013 sind online.
    Zu finden ist sie hier ==>
    www.d-r-o.de
    Das gesamte Regelement wird noch innerhalb dieser Woche im Downloadbereich meiner HP stehen.
    Gruß Manfred

    wie ist das mit den sicherheitsklassen bei ET handicap gemeint?
    PRO ET 9,0 - 11,99 wie gehabt
    aber das mit den sicherheitsklassen ist nicht klar: heißt das wenn ich in PRO ET unter 10,00 fahren will, muß ich Klasse II (7,50 - 9,99) erfüllen und mein auto für 7,50 abgenommen sein, oder versteh ich da hoffentlich was falsch?

    lg
    oli

  2. #12
    Erfahrener Benutzer Avatar von AMC
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    Hallo Manfred

    Habe eben auch nichts heraus gefunden bezgl. der Homologierung. Die Level 2 Anzüge sind auf jeden Fall 2 oder teilweise sogar 3 - lagig. Wäre super, wenn du da etwas heraus finden könntest.
    Was Merlin bezgl. der feuerfestigkeit sagt ist ein Argument???
    Denke zwar ein JD is am ehesten mit einem Gokart zu vergleichen??? OK, man kann nicht heraus fallen....
    Das Angebot an Kart Anzügen ist halt wesentlich größer und ich bekomme sie auch in Europa ohne Probleme, was natürlich alles etwas günstiger machen würde. Brauche ja gleich 2 davon.

    Gruß Dom
    Team "Partytime Excellent" AMC Drag Racing
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  3. #13
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Olli,
    da hat sich im Reglement nichts geändert. Hier mal der Auszug für Kupplung mit den Änderungen.
    2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz

    Fahrzeuge schneller als 7,49 (*4,49) Sek.
    Vorgeschrieben sind Schwungrad und Kupplung nach SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder 1,4. Ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 oder 6.3 ist bei allen Fahrzeugen mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgasaufladung (N2O) vorgeschrieben. Wird eine Kupplung mit max. 2 Scheiben nach SFI 1.3, 1.4 oder 1.5 oder mehr als 2 Scheiben nach SFI 1.2 verwendet, so ist ein Schutz nach SFI 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben. Bei Verwendung von Kupplungen nach SFI 1,3 oder 1.4 mit mehr als 2 Scheiben ist ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen die mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgas aufgeladen sind, müssen verwendete Mehrscheibenkupplungen der SFI Spezifikation 1.5 entsprechen.

    Fahrzeuge 9,99 (*6,39) bis 7,50 (*4,50) Sek.

    Bei Für allen Fahrzeugen die von schneller als 9,99 (*6,39) Sek. aber langsamer als bis 7,50 (*4,50) Sek. fahren ist eine Kupplung (max. 2 Scheiben) und ein Schwungrad nach SFI 1.1 oder 1.2 und sowie ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.

    Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.

    Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
    Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
    Die rot gekennzeichneten Wörter bzw. Buchstaben sind gestrichen (kann leider hier nicht so gezeigt werden),
    der Blaue Text wurde neu eingefügt. Wenn Du also sin ProET schon 9,00 Sek gefahren bist, muss Du die Sicherheit für diese Zeit erreichen.

    Gruß Manfred

  4. #14
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Dom,
    habe mich mal "schlau" gemacht wegen der Anzüge.

    Es ist so wie Merlin es geschrieben hat. Die Feuerfestigkeit bei den CIK/FIA Anzügen ist nicht so gegegben wie bei den Fahrreranzügen nach FIA-Standard 8856-2000.

    Bei den CIK/FIA anzügen ist die Reissfestigkeit wichtiger. Also keine Chance die im JR-Racing einzusetzen, da dort auch Methanol als Kraftstoff zugelassen ist. Die FIA-Norm 1986 ist nicht mehr zulässig, nur noch FIA 8856-2000.
    Gruß Manfred

  5. #15
    Erfahrener Benutzer Avatar von AMC
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    Danke Manfred

    War für mich nicht heraus zu finden, jetzt ist es klar!

    Gruß Dom
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  6. #16
    Erfahrener Benutzer Avatar von B-12
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    Noch ne Frage zu Helmen.
    Hab hier einen neuen Helm ,der einen Sticker
    SA2000 hat

    Gehe ich jetzt recht in der Annahm ,das der bis 31.12 2016 zulässig ist ?
    So hab ichs mal im Reglement verstanden.
    On the eighth day, the Lord said "Let There be Power", and he gave unto man nitrous oxide

    Street-Busa SOE 912 >> 9,035 > Flugplatzblasen 2016 >> 311,5 km/h Standing Meile Groß Dölln

  7. #17
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thorsten Appel
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    fragen zu helmen werden hier nicht beantwortet
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  8. #18
    Erfahrener Benutzer Avatar von Alex T.
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.
    Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
    Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
    Gruß Manfred
    Hallo,

    ein Schwungrad nach SFI 4.1 reicht dann wohl nicht..?

    Gruß
    Gruß Alex...
    BMW e28 M30 mit Überdruck... 11,315s auf 189,9 km/h (Zerbst 21.06.15) mit nur 0,9 bar LD

  9. #19
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo thorsten,
    Deine Frage bezüglich der Snell 2005 Helme ist eigentlich beantwortet.
    Der DMSB und dort das Deutsche Motorradgesetz, erlaubt diese Helme, mit Übereinstimmung der FIM/UEM, nicht.
    Wenn in England oder Schweden eine Einzelprüfung bestimmter Helme gemacht wird, ist es für das Land ok, aber nicht EU-weit bindent.
    Ich hoffe Deine Frage nun ausreichend beantwortet zu haben.
    Gruß Manfred

  10. #20
    Erfahrener Benutzer Avatar von Thorsten Appel
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    danke manfred nun sieht er durch scheint wohl einen unterschied zu machen ob auto oder motorrad helm
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