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Thema: Reglement 2013?

  1. #21
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Alex,
    da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
    Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
    Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
    Gruß Manfred
    Geändert von Manfred (13.12.2012 um 18:17 Uhr)

  2. #22
    Erfahrener Benutzer Avatar von RKL
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    Die Gültigkeitsdauer von Gurten nach SFI 16.1 wurde von 4 Jahren auf 2 Jahre herabgesetzt........sehr schlecht !

    Welchen Sittlichen Wert hat diese Änderung ?

    Danke & Gruß

    Rene

  3. #23
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rene,
    über sittlichen Nährwert kann und will ich nicht diskutieren, aber Du solltest mal bei SFi bzw. den Hersteller nachfragen warum Gurte nach SFI 16.1 auf 2 Jahre Überprüfungszeitraum gesetzt sind und FIA genehmigte Gurte ein fünfjährigen Überprüfungsintervall haben. (siehe genreg. 10.5). Forderung kam auch von den TK´s.
    Auch in England ist das original SFI expiring festgelegt.
    Gruß Manfred

  4. #24
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Das komplette Reglement ist nun hier ==> Regeln zu finden.
    Gruß Manfred

  5. #25
    Erfahrener Benutzer Avatar von Alex T.
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    Hallo Alex,
    da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
    Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
    Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
    Gruß Manfred
    Hallo Manfred,
    also ist der Schwundradschutz nach SFI 4.1 für ein Serien-Schaltgetriebe mit Alugußgehäuse sowie einer Stahlschwungscheibe ungeeignet?!
    Gruß Alex
    Gruß Alex...
    BMW e28 M30 mit Überdruck... 11,315s auf 189,9 km/h (Zerbst 21.06.15) mit nur 0,9 bar LD

  6. #26
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    Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
    Schönen Sontach noch!!

  7. #27
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Alex,
    der Schutz für Automatikgetriebe nach SFi 4.1 ist kein Schwungradschutz für Kupplungsglocken von Schaltgetrieben, sonder nur ein Schutz vor ev. Explosin des Automatikgetriebes. Es gibt ihn als festen Schutz ("rigid") oder auch als "Blanket" also flexibler Decke, die um das A-Getriebe gelegt wird. Für die Mitnehmerscheibe (Flexplate) muß in bestimmten Klassen ein Schutz nach SFI 30.1 verwendet werden.

    Bei Schaltgetrieben muss eine SFI certifizerte Kupplungsglocke verwendet werden. Wenn es diese für den Motortyp/ Fahrzeug nicht gibt, kann eine SFI certifizierte Kupplungsglocke von einem anderen Motortyp eingesetzt werden, wenn alle vorhandenen Schraubbefestigungen am Motorblock verwendet werden.

    Es ist auch zulässig, einen Schwungradschutz aus mindesten 6,35 mm (1/4 inch) dickem Stahlblech, das die Kupplungsglocke 360° umschließt, zu verwenden. Dieser Schutz muss mechanisch sicher am Rahmen oder Rahmenträger befestigt sein und weder mit der Kupplungsglocke noch mit dem Motorblock verschraubt sein. Weiterhin muss er so breit ausgelegt werden, dass er mindesten 25,4mm (1Zoll) vor dem kompletten Kupplungssystem (K-Scheibe/n und Druckplatte) beginnt und mindesten 25,4mm (1zoll) danach reicht.
    Du kannst es nachlesen im Teil4 der Drag Racing Reglement. Es sind die Artikel 2.6 bis 2.14.1, auf den Seiten 4-7 bis 4-9.

    Hoffe Dir aussreichen geantwortet zu haben. Falls noch Fragen, dann bitte weiterfragen.
    Gruß Manfred

  8. #28
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Franky,
    schaue mir die Passagen mal genau an und werde mich dann bei Dir melden. Wenn Du nach Bad Hersfeld kommst, können wir dann noch mal darüber diskutieren.
    Gruß Manfred

  9. #29
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    Zitat Zitat von Fränky Beitrag anzeigen
    Hi, da hab ich auch noch ne Frage zum Reglement. Bei generelle tech. Bestimmungen Teil IV unter Punkt 9.3 Feuerlöschanlagen steht " es dürfen keine Rohrleitungen verwendet werden, die nicht vom Hersteller für die Anlage vorgesehen sind", weiter unten steht dann "als Leitungen von Flasche zur Austrittsdüse müssen Stahlrohre vewendet werden." Problem liegt jetzt hier, dass alle Hersteller (zumindest die ich kenne) ihre Löschanlagen mit Aluleitungen verkaufen. Was nu?? Komm also so oder so mit dem Reglement in Konflikt. Vielleicht kann der Manfred ja das mal bei der nächsten Tech. Sitzung ansprechen. Viellecht kennt jemand auch einen Anbieter die Anlagen mit Stahlrohrleitungen haben.
    Schönen Sontach noch!!
    Würde diese Anlage den Regeln entsprechen? http://www.summitracing.com/parts/saf-lt5aab/overview/

  10. #30
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Rauch,
    Halon ist in Europa nicht mehr zugelassen. Du findest die zugelassenen Löschmittel im Teil4 Seite 4-22 (Feuerlöschsysteme). Erlaubt sind alle von der FIA genehmigten AFFF Löschmittel.
    Gruß Manfred

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