Das schon, aber sobald die Versicherung die Haftung für die Teilnahme an Rennen ausschließt besteht auch kein Haftpflichtversicherungsschutz. Die Versicherung wird erst garnicht für Schäden aufkommen, sondern direkt an den Versicherungsnehmer verweisen.

Ob und inwiefern dann die private Haftpflichtversicherung greift bzw. etwas ausschließt ist sehr unterschiedlich. Diese kommt aber in den meisten Fällen für Schäden auf.

Von daher ist die Anmeldung und Versicherung über ein KZK nur raus geschmissenes Geld, es sei denn man ist auf eine Überführung zur Veranstaltung angewiesen.

Es ist also vom Prinzip her - zur Teilnahme an Veranstaltungen - nur eine Haftungserklärung des Fahrers gegenüber dem Veranstalter notwendig um eine Haftung gegenüber Schäden Dritter zu gewährleisten.

Zahlen tut ersteinmal der Fahrer des Fahrzeugs, der sich das Geld ggf. bei seiner privat Haftpflichtversicherung wieder holen kann.