Heute habe ich die Nenung fürs Masters bekommen und im Art 6 gelesen das wenn man die Strecke verschmutzt dafür bezahlen muß.
Bevor ich mich in die Serie einschreiben kann möchte ich gerne Wissen wie hoch die Strafen sind. Denn mit den Satz" Die Art der Starfe wird nach Anhörung durch die Sportkomissare festgelegt."
Ist mir zu ungenau und ich weis nicht ob ich mir dann die Rennen noch leisten kann. Den verschulden möchte ich mich nicht.
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