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Thema: Mal wieder ein Schleicher auf der Autobahn.....

  1. #1
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    Mal wieder ein Schleicher auf der Autobahn.....

    Hier mal zo Ostern ein paar Tips:

    Wer von uns ärgert sich nicht, wenn man schnell mit seinem Auto über
    die Autobahn huschen will und irgendein Arsch träumt mal wieder
    auf der linken Fahrspur.

    Drängeln ? Lichthupe ? Aber halt: Das kann nach der neuen Vorschrift
    der StVO sehr teuer werden!

    Seit dem 1.8.2006 gilt nämlich die neue Dränglervorschrift: 250 Euro -
    4 Punkte - 3 Monate Fahrverbot.

    Fazit: Lieber gleich rechts überholen. Das kostet lt. gültiger StVO
    nämlich im Moment: 50 Euro - 3 Punkte. Fahrverbot gibt es erst bei
    mehrmaligen Wiederholungen.

    Fazit: 200 Euro - 1 Punkt - 3 Monate Fahrverbot gespart!


    Noch mehr sparen?
    Also rauf auf die Standspur. Das kostet lt. gültiger StVO im Moment:


    50 Euro - 2 Punkte. Wieder ein Punkt gespart! Niemand bedrängt, nicht
    aufgeregt, Nerven geschont, schnell vorangekommen und insgesamt noch
    200 Euro, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot gespart.


    Das geht noch viel billiger und effektiver für die ganz Harten!


    Kauf Dir ein Blaulicht und ein Martinshorn, gebrauche dasselbe und Du
    kannst Dir deinen Fahrstreifen aussuchen, der freigemacht werden soll.


    Die Verwendung solcher kleinen Hilfen im täglichen Verkehr kostet
    läppische 20 Euro. Steht so im § 38 StVO geschrieben. Blaulicht und
    Horn werden dann aber beschlagnahmt - also möglichst preiswert und
    sofort in größeren Mengen im Versandhandel (Conrad, Westfalia, etc.)
    kaufen.


    Also 230 Euro gespart und - K E I N E - Punkte!!!


    So kann clever Autofahren aussehen, wenn man sich im Gesetz auskennt.
    PS. Alles nicht so ernst zu nehmen!!
    gruß

    joel

  2. #2
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    @ dragjoel

    Ich weis ja nicht woher du dein Rechtsverständnis nimmst, aber mit gesundem Menschenverstand hat das das nichts mehr zu tun. Besonders der letzte Punkt stellt eine Amtsanmaßung dar, welche wenn man den Anschein einer hoheitslichen Handlung vornimmt ( die Inanspruchnahme von Sonder und Wegerechten stellt eine Amtshandlung im Sinne des StGB dar ) ein Straftatbestand ist. Weiterhin geht der Deutsche Bußgeldkatalog von fahrlässig begangen Verstößen aus, welche denentsprechend bei vorsatz erhöht und verschärft werden können. Sollte es bei dem von dir beschriebenen Ordnungswiedrigen Verhalten zu einer Gefährdung anderer Verkehrteilnehmer kommen ist zu dem oftmals von einer Gefährdung im Straßenverkehr auszugehen.
    Als letzter Punkt muss man noch sehen, dass du im Falle eines Verkehrsunfalls eventuell die durch dein Verhalten entstandenen Personen und Sachschäden im großen Umfang tragen musst. Denn bedenke grob fahrlässiges Verhalten oder Vorsatz deckt eine Haftpflicht nicht.

    MFG ein Spielverderber ( Marc Weber )

    PS.: Dieses war nur eine oberflächige Kurzdarstellung !!!!!!!

  3. #3
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    Da möchte ich dann auch meinen Senf dazugeben Selbstverständlich überholt man nicht rechts, man wechselt den Fahrstreifen und schließt zum Vorausfahrenden auf, wie es die StVO verlangt. Wenn der dann zu langsam ist, leitet man ordnungsgemäß einen Überholvorgang ein, überholt zügig und fährt wieder rechts, um dem Rechtsfahrgebot zu entsprechen :grinsen die linke Spur unnötig blockierenden fahrer weist man während des Aufschließens zum Vordermann freundlich ( keinesfalls Vogel oder Finger zeigen! ) darauf hin, das er den laufenden Verkehr behindert und das auch er an das Rechtsfahrgebot gebunden ist . Fängt der nun wieder an, euch einen Vogel zu zeigen oder sonst zu pöbeln, erinnert ihn an das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme, indem ihr diese Beleidigungen anzeigt und Schmerzensgeld wegen der Beleidigung verlangt, selbstverständlich nachdem diese Beleidigung zuvor im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens aktenkundig gemacht wurde .

    Spaß beiseite, auf jeden Fall ist klar, das jegliches Fehlverhalten im Strassenverkehr, auch das lange dahinschleichen auf der linken Spur bei freier rechter Spur als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat geahndet werden kann, die Abwägung, ob man sich aus Kostengründen selber strafbar machen will bleibt jedem selbst überlassen.

    Ralf

  4. #4
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    @ dragjoel

    Dir ist wohl dein 18. Geburtstag nicht ganz bekommen? Mach das mal so, dann wirst du lange Freude an deinem Führerschein haben!!!

    Gruß Peter

  5. #5
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    Ihr denkt hoffentlich nicht, dass das ernst gemeint ist!!!!!

    Humor hat scheinbar nicht jeder........ ?(

  6. #6
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    Na ja, mit Humor hat das nicht viel zu tun, schreib halt das nächste mal dein "PS.alles nicht so ernst nehmen" gleich dazu und nicht erst wenn du merkst, daß dein Beitrag etwas daneben war, weil für einen nicht ernst gemeinten Beitrag hast du dich ja ganz schön genau informiert und das kam irgendwie nicht als Spaß rüber.

    Gruß Peter

  7. #7
    Neuer Benutzer Avatar von EVO Susanne
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    @ dragjoel
    ich glaube nicht das hier einer keinen Spass versteht oder keinen Humor hat! Ich äußer jetzt mal meine Meinung über deinen Schlechten Humor, den Du hier ganz offensichtlich an den Tag legst. Das was Du da geschrieben hast erlebt man leider häufig auf der Autobahn. Und meines erachtens nach sind das Jungs die der Meinung sind, sie seien die besten Autofahrer und können sich alles Heraus nehmen. Ich empfinde deinen Beitrag einfach nur zum
    Es gibt leider Leute, die den ernst der lage nicht erkennen das solche Fahrweisen oft der Grund für Tödliche Verkehrsunfälle sind.

  8. #8
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    @Turbo1260: ICH habe mich da nicht informiert!!! Solche und ähnliche Berichte bzw. Texte findet man laufend im Internet!!!! Ganz nach dem "Copy-Paste" Verfahren.
    @Evo Susanne: Mein "schlechter Humor"? Ich finde an dieser Recherche nur interessant oder skuril, dass man mit einem immer härteren Verbrechen auf der Staße immer laschere Strafen bekommt! Und ich denke, der Verfasser dieses Textest hat nicht die Absicht, Menschen dazu anzustiften, sich so im Verkehr zu verhalten, sondern will darauf nur aufmerksam machen!!

    Wenn das hier auf so krasse resonanz stößst, tut mir das leid!! :conf:

  9. #9
    Neuer Benutzer Avatar von EVO Susanne
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    @ Dragjoel
    das liest sich aber ganz ehrlich nicht so, sondern(" das ist jetzt nicht persönlich gemeint, also bitte nicht so auffassen") als habe das ein Führerscheinneuling grade auf der Autobahn entdeckt, solch eine Fahrweise an den Tag zu legen. Und der sich vorher im Internet oder sonst wo über die STVO etwas schlau gelesen hat mit welchen Strafen er zu rechnen hat. Also wenn Du im vorraus dazu geschrieben hättest, das das ein Artikel aus einer Zeitung oder ähnliches gewesen ist, hätte das auch keiner hier in den falschen Hals bekommen !

  10. #10
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    wie dragjoel schon schrieb ist das ding schon alt und wird kopiert und weitergeschickt. mann bin ich froh das ichs nicht war

    gruß andy

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