Hey König und Gustl,

ganz klar wurde folgendes bestätigt:

Nach den gesetzlichen Bestimmungen gilt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nicht für Anhänger, die zu Sportzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen geführt werden.
Hier steht nix von der Art der Zulassung des Anhängers.
Zu gewerblichen Zwecken z.B. darfst Du keinen Rennwagen transportieren (für Show oder sowas).
Gustl, wennst privat unterwegs bist ist das OK.

Klaus:
NRW

Nico:
Abfahrt ist eben meistens am Sonntag nach dem Rennen, je nach den Eliminationen issed: zwischen vormittags und später Nachmittag aber jedenfalls vor 22:00 Uhr.
Und ich habe mir das mal ausgerechnet, daß ich z.B. nach Wittstock einen Umweg von 100 km machen müsste, um Sachsen Anhalt zu umfahren issed:
Also lieber Genehmigung beantragen issed:

Jonny