Die Kaution verfällt in jedem Fall an den Veranstalter, wenn der eingeschriebene Teilnehmer an der Veranstaltung, aus welchem grund auch immer, nicht an der Veranstaltung teilnimmt. Wenn wir das nicht so machen, "erfindet" jeder einen anderen Grund nicht zur Veranstaltung zu kommen.

Manfred