um ehrlich zu sein, ich bin ja der Meinung, dass man so etwas nicht eingetragen bekommt, allerdings wo ich gelesen habe, was man so alles eingetragen bekommt durch einzelabnahme, wäre es doch auch schön, wenn so etwas unter bestimmten Bedingungen möglich ist, wie den originalen Scheinwerfer raus und stattdessen da drunter in der Stossstange irgendwie was in der Richtung oder so, als beleuchtung, die man als Scheinwerfer verwenden kann.
bei meinem Mazda 323 habe ich in meiner Stossstange auch Nebelscheinwerfer drin (standard vom 323 GTR) und die leuchten genauso hell/weit, wie die abblendlichter, dass man da dazu noch als abblendlicht in die Stossstange Scheinwerfer einbaut, als ersatz
http://www.aerotech.co.nz/products/i...4DR1.sized.jpg
http://www.motor-p.jp/ps-wave/images/aeromas/r32.jpg
http://www.ab-flug.co.jp/abflug_shop/item_list.php?id[][0]=__22%&id[][0]=__26%&page=1&max=15
(weiter unten auf den button links clicken da sind grössere Bilder zu 2 verschiedenen stossstangen)

ich denke mal wegen Eintragung ist im grunde ja fast alles möglich, wenn sofern es nicht gegen die StvO verstösst und kommt denke auch auf den Einbau selber an (wenn man beispielsweise nen neuen schweller oder so anstatt richtig zu befestigen nur mit uhu verklebt, denk ich kaum, dass es so abgenommen wird:])