Hallo,

das Reglement lässt auf jeden Fall unterschiedliche Varianten für das Chassis zu. Man sieht ja die Unterschiede in den Lachgas und Blowerchassis.
Das auffälligste ist der meist kürzere Radstand bei den Lachgasautos. Die SFI Chassisspezifikation ist ja nur die Minimalanforderung - die Chassisbauer
legen die Chassis i.d. R. für den Anwendungszweck aus - z.B gewollter Chassisflex im vorderen oder hinteren Bereich um dem initial Hit des Motors (der bei jeder Aufladungsart anders ist) zu entsprechen.

viele Grüße

Björn