Nein
Mein System ist in einer Strassenbusa verbaut und für den TÜV ,also auch bei Kontrollen irrelevant ,wenn es nicht betriebsbereit ist.
Meins ist auch nicht eintragungsfähig.
Es darf aber wohl funktionslos am Fahrzeug montiert sein ,laut Aussage TÜV-prüfer (bekomme ja den Stempel damit ,da alle anderen sachen eingetragen sind). denn ohne Gas werden weder Abgaswerte , Leistung oder sonst was beeinflusst. Es wurde mir aber dringend angeraten im öffentlichen Strassenverkehr weder volle noch leere Flaschen mitzuführen ,geschweige denn angeschlossen zu haben.
Das ist so wie bei Zusatzscheinwerfern z.b. Dürfen drann sein ,müssen aber mit Kappen abgedeckt sein im Verkehr.
Technisches Lachgas fällt nicht unter BTM aber gefahrstoffverordnung beim Transport. http://www.google.de/search?client=o...w=1276&bih=605
Ich hab die Bikes und die Flaschen beim Transport ja im Hänger ,insofern hat mich auch noch nie jemand gefragt.
Ansonsten habe ich das auch noch nie z.B auf der Autobahn ausprobiert ,denn sowas darf man nicht
Wie das beim Transport im "selbstfahrenden" Auto ist ??
Würde die flaschen aber immer in einer geeigneten Kiste oder gut gesichert und keinesfalls angeschlossen transportieren.
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