Das Reglement 2014 ist abgehandelt und die Änderungen eingearbeitet.
Auf meiner HP www.d-r-o.de findet ihr eine Übersicht der Änderungen sowie
im Downloadbereich das Regelwerk.
Gruß Manfred
Das Reglement 2014 ist abgehandelt und die Änderungen eingearbeitet.
Auf meiner HP www.d-r-o.de findet ihr eine Übersicht der Änderungen sowie
im Downloadbereich das Regelwerk.
Gruß Manfred
HP www.d-r-o.de
Hallo Manfred,
für mich wäre interessant, für wie viele deutsche Veranstaltungen dieses Reglement relevant ist.
Vele Grüße
Carl
Hallo Carl,
das Reglement ist für alle Clubsportverabstaltungen sowie alle vom DMSB genehmigten Veranstaltungen relevant. Es ist allen andern Veranstaltern dringend anzuraten sich an dieses Regewekr zu halten.
Wenn es doch mal zu einem Unfall mit Personenschaden bei einer "offenen" (nicht DMSB genehmigten) Veranstaltung kommt, wird der Staatsanwalt bzw. der Richter dieses Regelwerk als Richtlinie nehmen.
Gruß Manfred
HP www.d-r-o.de
OK,vielen Dank - anders gefragt: Gibt es neben den Nitros eine Dragracing Veranstaltung in Deutschland bei der dieses Reglement angewendet wird?
Viele Grüße
Carl
Clubsportveranstaltungen= Bitburg+???
Bechyne als DMSB Sanktionierte Veranstaltung...
weiß nicht ob evtl. noch andere Veranstaltungen darunter fallen...
Markus
OK, vielen Dank für die Info.
VG
Carl
Da tauchen wieder ein paar Fragen auf:
Unter 1.8. im Teil 4 ist zu lesen:
Der obere Rand des Schutzes muss mit einer festen Verbindung ausge-
stattet sein, die es verhindert, dass zwischen Motorblock und Schutz kein Zwischenraum vorhanden ist.
Wie ist denn das zu verstehen?
Neu gibts das auch fürs Getriebe:
Fahrzeuge mit modifizierten Motoren bei denen das Seriengetriebe verwendet wird, müssen mit einer Ölauffangvorrichtung
für das Getriebe, wie unter 1.8 beschrieben, ausgerüstet sein
Definier mal bitte "Seriengetriebe".
Was muss den am Getriebe verändert sein, dass es kein Seriengetriebe mehr ist?
Besten Dank
Uwe
@ukw-kfz
hat etwas gedauert mit der Antwort, aber ich war im Urlaub. Hier nun meine Antworten.
In den generellen Technischen Bestimmungen (Teil 4) ist der Untere Motorschutz generell beschrieben.
Der von Dir zitierte Satzbetrifft nur die nach SFI 7.1 und 7.2 zertifitizerten Schutze.Der obere Rand des Schutzes muss mit einer festen Verbindung ausge-
stattet sein, die es verhindert, dass zwischen Motorblock und Schutz kein Zwischenraum vorhanden ist.
Nur wenn es für den Motor keinen SFI-zertifizierten Schutz gibt, kann eine andere Schutzeinrichtunge verwendet werden.
Auszug Reglement:Bezüglich der Serienmäßigkeit für Fahrzeuge ist international eine Stückzahl von 5000 festgelegt.An Stelle einer unteren Motorschutzvorrichtung nach SFI, kann, wenn es in den Klassenvorschriften nicht anders bestimmt ist,
eine Bodenwanne verwendet werden. Diese muss in der Breite von Rahmenträger zu Rahmenträger, sowie in der Länge vom Schwingungsdämpfer
bis hinter dem Schwungrad reichen. Alle Seiten dieser Wanne müssen mindesten 5cm (2inch) hochgezogen sein und mit einem Öl absorbierenden,
nicht brennbaren Material ausgelegt sein, welches die Gesamtmenge des Motoröls und bei quer eingebautem Motor auch die des Getriebeöls,
aufnehmen kann. Die Schutzvorrichtung muss in einem einwandfreien Zustand sein.
Im Fall der Serienmäßigkeit, beziehst Du Dich wohl auf Sport Compact Cars. Dort geht es darum, dass das Getriebe nicht durch eine zu hohe Motorleistung, für welche es nicht ausgelegt wurde, so überansprucht wird, dass auch das Gehäuse zerstört und Öl auf die Strecke verliert.
Gruß Manfred
HP www.d-r-o.de
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