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Thema: Reglement 2013?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Alex,
    da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
    Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
    Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
    Gruß Manfred
    Geändert von Manfred (13.12.2012 um 17:17 Uhr)

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von Alex T.
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    Hallo Alex,
    da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
    Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
    Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
    Gruß Manfred
    Hallo Manfred,
    also ist der Schwundradschutz nach SFI 4.1 für ein Serien-Schaltgetriebe mit Alugußgehäuse sowie einer Stahlschwungscheibe ungeeignet?!
    Gruß Alex
    Gruß Alex...
    BMW e28 M30 mit Überdruck... 11,315s auf 189,9 km/h (Zerbst 21.06.15) mit nur 0,9 bar LD

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