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Thema: Reglement 2013?

Hybrid-Darstellung

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  1. #1
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Änderungen Drag Racing Reglement

    @All

    Die Änderungen des Drag Racing Reglement für 2013 sind online.
    Zu finden ist sie hier ==>
    www.d-r-o.de
    Das gesamte Regelement wird noch innerhalb dieser Woche im Downloadbereich meiner HP stehen.
    Gruß Manfred

  2. #2
    Erfahrener Benutzer Avatar von oli
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    @All

    Die Änderungen des Drag Racing Reglement für 2013 sind online.
    Zu finden ist sie hier ==>
    www.d-r-o.de
    Das gesamte Regelement wird noch innerhalb dieser Woche im Downloadbereich meiner HP stehen.
    Gruß Manfred

    wie ist das mit den sicherheitsklassen bei ET handicap gemeint?
    PRO ET 9,0 - 11,99 wie gehabt
    aber das mit den sicherheitsklassen ist nicht klar: heißt das wenn ich in PRO ET unter 10,00 fahren will, muß ich Klasse II (7,50 - 9,99) erfüllen und mein auto für 7,50 abgenommen sein, oder versteh ich da hoffentlich was falsch?

    lg
    oli

  3. #3
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Olli,
    da hat sich im Reglement nichts geändert. Hier mal der Auszug für Kupplung mit den Änderungen.
    2.1 Kupplung, Schwungrad, Schwungradschutz

    Fahrzeuge schneller als 7,49 (*4,49) Sek.
    Vorgeschrieben sind Schwungrad und Kupplung nach SFI 1.1, 1.2, 1.3 oder 1,4. Ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 oder 6.3 ist bei allen Fahrzeugen mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgasaufladung (N2O) vorgeschrieben. Wird eine Kupplung mit max. 2 Scheiben nach SFI 1.3, 1.4 oder 1.5 oder mehr als 2 Scheiben nach SFI 1.2 verwendet, so ist ein Schutz nach SFI 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben. Bei Verwendung von Kupplungen nach SFI 1,3 oder 1.4 mit mehr als 2 Scheiben ist ein Schwungradschutz nach SFI 6.2 vorgeschrieben. Bei Fahrzeugen die mit Kompressor-, Turbo- oder Lachgas aufgeladen sind, müssen verwendete Mehrscheibenkupplungen der SFI Spezifikation 1.5 entsprechen.

    Fahrzeuge 9,99 (*6,39) bis 7,50 (*4,50) Sek.

    Bei Für allen Fahrzeugen die von schneller als 9,99 (*6,39) Sek. aber langsamer als bis 7,50 (*4,50) Sek. fahren ist eine Kupplung (max. 2 Scheiben) und ein Schwungrad nach SFI 1.1 oder 1.2 und sowie ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.

    Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.

    Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
    Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
    Die rot gekennzeichneten Wörter bzw. Buchstaben sind gestrichen (kann leider hier nicht so gezeigt werden),
    der Blaue Text wurde neu eingefügt. Wenn Du also sin ProET schon 9,00 Sek gefahren bist, muss Du die Sicherheit für diese Zeit erreichen.

    Gruß Manfred

  4. #4
    Erfahrener Benutzer Avatar von Alex T.
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    Fahrzeuge 10,00 (*6,40) bis 11,99 (*7,49) Sek.
    Bei allen Fahrzeugen die von 10,00 (*6,40) Sek. bis 11,99 (*7.49) Sek. fahren oder Fahrzeugen mit Wankelmotoren ist ein Schwungradschutz aus einer mindestens 6.35mm dicken Stahlplatte, welche die Getriebeglocke 360 Grad umschließt, oder ein Schwungradschutz nach SFI 6.1, 6.2 oder 6.3 vorgeschrieben.
    Siehe generelle Bestimmungen 2.3, 2.5, 2.6, 2.10.
    Gruß Manfred
    Hallo,

    ein Schwungrad nach SFI 4.1 reicht dann wohl nicht..?

    Gruß
    Gruß Alex...
    BMW e28 M30 mit Überdruck... 11,315s auf 189,9 km/h (Zerbst 21.06.15) mit nur 0,9 bar LD

  5. #5
    Erfahrener Benutzer Avatar von Manfred
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    Hallo Alex,
    da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
    Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
    Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
    Gruß Manfred
    Geändert von Manfred (13.12.2012 um 17:17 Uhr)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer Avatar von Alex T.
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    Zitat Zitat von Manfred Beitrag anzeigen
    Hallo Alex,
    da verwechselt Du was. Schwungradschutz nach SFI 4.1, fester bzw. flexibler Schutz, ist für Automatikgetriebe.
    Für Fahrzeuge von 10,00 bis 11,99 ist ein Stahlschwungrad vorgeschreiben (Gussschwungräder sind grundsätzlich verboten) und dann kann man, wenn es für das Fahrzeug keine SFI-Kupplungsglocke gibt, einen Schwungradschutz, wie beschrieben selbst bauen bzw. verwenden.
    Hoffe Dir ausreichend geantwortet zu haben.
    Gruß Manfred
    Hallo Manfred,
    also ist der Schwundradschutz nach SFI 4.1 für ein Serien-Schaltgetriebe mit Alugußgehäuse sowie einer Stahlschwungscheibe ungeeignet?!
    Gruß Alex
    Gruß Alex...
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