Hier mal, nur zur Info, den Haftungsverzicht den jeder Teilnehmer unterschreiben muss, egal an welcher Motorsportveranstaltung er teilnimmt.
Bei manchen Veranstaltern, die nicht nach den Regeln der Motorsportverbände veranstalten, findet man in der Nennung oder Anmeldung nur die Info, dass man mit der Unterschrift den haftungsverzicht zustimmt und anerkennt.
Kein Veranstalter oder Verband übernimmt Versicherungsleistungen, es sei denn diese sind ausdrücklich bei Erwerb einer Lizenz oder Mitgliedschaft eingeschlossen.

Erklärungen von Bewerber und Fahrer zum Ausschluss der Haftung
Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden, soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.
Bewerber und Fahrer erklären mit der Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
l die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisatoren des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
l die ADAC-Gaue, den Promotor/Serienorganisator,
l den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
l den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden, und
l die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
gegen
l die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge,
l den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber/n und Fahrer/n, gehen vor!) und eigene Helfer
verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen.
Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe dieser Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam.
Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.
Zutreffendes unbedingt ankreuzen
Es wird versichert, dass der Fahrer Bewerber Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges ist. Bewerber oder Fahrer sind nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges. Der Fahrzeugeigentümer gibt die in diesem Formular abgedruckte Verzichtserklärung ab.
Bei nicht zutreffender Angabe stellen Bewerber/Fahrer den in der Enthaftungserklärung aufgeführten Personenkreis von jeglichen Ansprüchen des Fahrzeugeigentümers frei, außer bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer bei sonstigen Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Diese Freistellung bezieht sich bei Ansprüchen gegen die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge, den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer und eigene Helfer auf Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up, Rennen) entstehen und bei Ansprüchen gegen andere Personen und Stellen auf Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung insgesamt entstehen
Unterschriften: __________________ ______________________ _______________________ __________________
Ort, Datum Bewerber Fahrer gesetzl. Vertreter
Verzichtserklärung des Fahrzeugeigentümers
(Nur erforderlich, wenn Bewerber oder Fahrer nicht Eigentümer des einzusetzenden Fahrzeuges sind, siehe vorstehende Angaben)
Ich bin mit der Beteiligung des in der Nennung näher bezeichneten Fahrzeuges an der Veranstaltung einverstanden und erkläre den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, und zwar gegen
die FIA, den DMSB, die Mitgliedsorganisationen des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH, deren Präsidenten, Organe, Geschäftsführer, Generalsekretäre,
die ADAC-Gaue, den Promoter/Serienorganisator,
den Veranstalter, die Sportwarte, die Rennstreckeneigentümer, Behörden, Renndienste und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen,
den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benutzenden Straßen samt Zubehör verursacht werden und die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen
außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen;
gegen
die Bewerber, Fahrer, Halter, Eigentümer der anderen eingesetzten Fahrzeuge, die Helfer der/des in der Nennung angegebenen Teilnehmer/s und der anderen Teilnehmer sowie gegen den/die Bewerber, Fahrer, des von mir zur Verfügung gestellten Fahrzeuges (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Eigentümer, Bewerber, Fahrer/n, gehen vor!) verzichte ich auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Rennwettbewerben (ungezeitetes, gezeitetes Training, warm-up,
Rennen) entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungshilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen. Der Haftungsverzicht gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Verzichtserklärung unberührt.
Unterschrift: _________________________________ __________________
Ort, Datum Eigentümer
Gruß Manfred